Gastpiloten sind herzlich zum Verweilen am Flugplatz oder in der Region willkommen!
Der LSV-Neumagen-Dhron und sein Sonderlandeplatz (EDRD) sind für den Flugbetrieb ohne Betriebsleiter genehmigt. Der Flugplatz wird daher grundsätzlich unbemannt betrieben, d. h., Turm und Funk sind nicht besetzt. Diese neue Freiheit eröffnet uns als Verein und generell uns als Piloten viele Möglichkeiten, erfordert jedoch gegenseitigen Respekt und die strikte Einhaltung von Regeln.
Der Flugbetrieb ohne Betriebsleiter ist den aktiven Mitgliedern unseres Vereins vorbehalten. Alle anderen Piloten benötigen für den Anflug ohne Betriebsleiter eine schriftliche Landeerlaubnis.
Es ist zwingend notwendig, die PPR-Regelung einzuhalten und den Verfahrensanweisungen zu folgen. Grundsätzlich ist von Flugverkehr in der Platzrunde auszugehen.
Der Anflug des Flugplatzes und der Flugbetrieb in dessen Umgebung (Platzrundenhöhe 1800 ft MSL) ist ohne PPR-Genehmigung nicht gestattet (§23 LuftVO)
Insbesondere gilt für Fremdpiloten:
– Kein Einfliegen in die Platzrunde
– Keine Trainingsanflüge
– Keine Ziel- und Aussenlandeübungen
– Keine Touch & Gos
– Keine wiederholten Platzrunden
– Keine Anflüge der Roten Baroness (C42)
1. Verfahren für das Fliegen mit Betriebsleiter
Gastpiloten müssen die PPR-Regelung beachten und 5 Minuten vorher unter der Frequenz: 129,285 MHz – Neumagen Radio rufen und die Landeerlaubnis einholen. Ohne Erlaubnis nicht landen bzw. in die Platzrunde einfliegen.
Öffnungszeiten: PPR – Voraussichtlicher Flugbetrieb von April bis Oktober an den Wochenenden und an Feiertagen
2. Verfahren für das Fliegen ohne Betriebsleiter für Fremdpiloten
(Alle nicht aktiven Mitglieder des LSV-Neumagen-Dhron).
Beantragung PPR: Fremdpiloten müssen vor der geplanten Landung schriftlich PPR beantragen. PPR gilt nur als erteilt mit schriftlichem positiven Bescheid durch den LSV Neumagen-Dhron. Die Beantwortung der Beantragung von PPR innerhalb 24 Stunden vor der geplanten Landung ist nicht garantiert. Schriftliche PPR-Anfragen können für Samstag, Sonntag und für Feiertage gestellt werden.
Verfahrensanweisung: Die Verfahrensanweisung für das Landen und Starten ohne Betriebsleiter wird schriftlich mitgeteilt. Piloten übernehmen den An- und Abflug auf eigene Gefahr und haben sich vor dem An- und Abflug vom ordnungsgemäßen Zustand der Piste und der Rollwege zu überzeugen. Es sind konsequent Blindmeldungen auf der Frequenz vorzunehmen.
Verkehrssicherung: Der LSV Neumagen-Dhron hat als Betreiber des Flugplatzes die Verkehrssicherungspflicht und ergreift entsprechende Maßnahmen. Die verantwortlichen Luftfahrzeugführer haben dennoch – besonders bei unbemanntem Flugplatzbetrieb – in geeigneter Weise den betriebssicheren Zustand der Flugbetriebsflächen selbst zu prüfen. Starts und Landungen sind bei Mängeln unzulässing. Die Luftfahrzeugführer tragen das alleinige Risiko der Nutzung des Flugplatzes und des Betriebs des Luftfahrzeugs.
| Gebührenübersicht | |
| Landegebühr Motormaschine | 7,50 Euro |
| Landegebühr Motorsegler, Ultraleicht | 5,00 Euro |
| Abstellgebühr pro Nacht | 5,00 Euro |
| Startgebühr pro Ballon | 50,00 Euro |
Zahlbar über AEROPS
Anflugkarte AIP: NEUMAGEN-DHRON – EDRD
Weitere Hinweise:
Die Orte und Höfe – besonders im Anflug Piste 09 und Abflug Piste 27 – sind lärmsensible Gebiete.

Überflüge der Orte: Neumagen-Dhron, Leiwen und Trittenheim und der Aussiedlerhöfe sind zu vermeiden. An- und Abflüge nur über die Südplatzrunde.
Auf Gleitschirm- und Drachenflieger im Umkreis von 5 km ist zu achten (Benachbarte Moselhänge)
Gastpiloten des LSV-Neumagen-Dhron
Gastpiloten, die mit ihrem Segelflugzeug oder mit den in EDRD stationierten Flugzeugen am Flugbetrieb teilnehmen möchten, senden Ihre Anfrage bitte an: info@edrd.de, um eine Teilnahme abzustimmen.
Flugplatzdaten
Koordinaten: 49°50´34´´N 006°54´58´´ E
Piste: 09/27 Gras 750m
Frequenz: 129,285 MHz – Neumagen Radio
Höhe: 268m
Motorflug: Südplatzrunde
Öffnungszeiten: PPR
